
Todsünden im Erbrecht
17. März 2026 | 19:00 – 21:30
| KostenlosIn Deutschland haben rund 75 % kein Testament, 20 % ein mangelhaftes und nur 5 % ein korrektes Testament und das bei einer jährlichen Erbmasse von rund 400 Milliarden €.
Die Gründe für eine versäumte Vorsorgeplanung sind vielseitig. Mein (Ehe-) Partner/meine Kinder erben sowieso; für ein Testament bin ich noch viel zu jung; mit meinem Tod will ich mich noch nicht beschäftigen.
Doch selbst wenn ein Testament erstellt wird, geschieht dies oft ohne eine vorherige qualifizierte Beratung, was meist zur Folge hat, dass viele Probleme übersehen und somit nicht geregelt werden. Insbesondere sollte auch neben der Erstellung eines Testamentes geprüft werden, ob es nicht vorteilhafter wäre, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Angehörige zu übertragen, um den Anfall von Erbschaftssteuer zu vermeiden.
Frau Rechtsanwältin Ursula Thanner, Fachanwältin für Erbrecht, zeigt Ihnen die Folgen eines nicht vorhandenen Testaments, welche Fehler bei der Erstellung des Testaments vermieden werden sollten und welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen.
Eintritt frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Einlass ab 18:30 Uhr
Bild: Ursula Thanner