
Vortrag „Was man vom Erbrecht wissen sollte“
02. Dezember 2025 | 19:00 – 21:30
| KostenlosViele scheuen sich vor dem Gedanken an den eigenen Tod und den Folgen für die Hinterbliebenen. Man glaubt, noch genügend Zeit zu haben, um sich damit zu beschäftigen. Es kann Ihnen aber täglich etwas zustoßen. Auch der junge Mensch sollte deshalb überlegen , ob sein Vermögen nach seinem Tod so vererbt wird, wie er es für richtig hält. Sind Regelungen zum Nachlass nicht oder fehlerhaft getroffen, kommt es oftmals zu Streit unter den Angehörigen oder die Erbfälle landen sogar vor Gericht.
Frau Ursula Thanner, Fachanwältin für Erbrecht, verschafft Ihnen mit Ihrem Vortrag einen Überblick über die wichtigsten Probleme und gibt Ihnen einige grundlegende Hinweise zu folgenden Themen:
- Wer erbt ohne Testament, gesetzliche Erbfolge
- Testament und Erbvertrag
- Unwirksames oder unklares Testament
- Gestaltungsfehler beim Berliner Testament
- Erbengemeinschaft
- Liquiditätsfalle der Erben übersehen
- Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Erbschaftssteuer
- Vorweggenommene Erbfolge
Eintritt frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Einlass ab 18:30 Uhr
Bild: Ursula Thanner